Informationen Hinweisgeberschutzgesetz
Ziele des Gesetzes:
- Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern, Ausschluss von Benachteiligungen, offene Meldung von Missständen.
Wichtige Ziele:
- Gesetzlicher Rechtschutz für alle Hinweisgeber
- Diskrete Behandlung der Identität und Meldung
- Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen
- Einrichtung von internen und externen Meldestellen
- Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen
Hinweisgeber („Whistleblower“) und Schutz:
Personen, die Verstöße melden, werden vor Repressalien geschützt, auch bei Verstößen gegen nationales Recht wie Korruption oder Datenmissbrauch.
Vertraulichkeit der Identität:
Die Meldestelle gewährleistet Vertraulichkeit, handelt unabhängig.
Pflichten der hinweisgebenden Person:
Die hinweisgebende Person muss wahre Informationen melden, Verstöße nur an interne oder externe Meldestellen weitergeben.
Wichtige Meldekategorien:
- Bestechung, Korruption
- Datenschutzprobleme, IT-Sicherheit
- Diskriminierung, arbeitsrechtliche Probleme
- Unterschlagung, Diebstahl
- Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz
- Geldwäsche, steuerliche Probleme
- Wettbewerbsrecht, Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Kommunikationswege für Hinweisgeber:
- Telefon: 05231 709344
- E-Mail: (hinweisgeber@ubb.gmbh)
- Post: Walter-Bröker-Ring 8, 32756 Detmold
- Persönlich: In den Räumen des Unternehmens oder außerhalb
Externe Meldestellen:
Anonyme Meldung:
Hinweisgeber können offen oder anonymisiert melden.
Dokumentation und Schutz vor negativen Maßnahmen:
Meldungen werden umfassend dokumentiert, Schutz vor negativen Maßnahmen besteht.
Wir fördern eine Kultur der Offenheit für ein transparentes und ethisches Arbeitsumfeld.