Hinweisgeberportal

 

Informationen Hinweisgeberschutzgesetz

 

Ziele des Gesetzes:

  • Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern, Ausschluss von Benachteiligungen, offene Meldung von Missständen.

Wichtige Ziele:

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle Hinweisgeber
  • Diskrete Behandlung der Identität und Meldung
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen

Hinweisgeber („Whistleblower“) und Schutz:

Personen, die Verstöße melden, werden vor Repressalien geschützt, auch bei Verstößen gegen nationales Recht wie Korruption oder Datenmissbrauch.

Vertraulichkeit der Identität:

Die Meldestelle gewährleistet Vertraulichkeit, handelt unabhängig.

Pflichten der hinweisgebenden Person:

Die hinweisgebende Person muss wahre Informationen melden, Verstöße nur an interne oder externe Meldestellen weitergeben.

Wichtige Meldekategorien:

  • Bestechung, Korruption
  • Datenschutzprobleme, IT-Sicherheit
  • Diskriminierung, arbeitsrechtliche Probleme
  • Unterschlagung, Diebstahl
  • Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz
  • Geldwäsche, steuerliche Probleme
  • Wettbewerbsrecht, Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Kommunikationswege für Hinweisgeber:

  • Telefon: 05231 709344
  • E-Mail: (hinweisgeber@ubb.gmbh)
  • Post: Walter-Bröker-Ring 8, 32756 Detmold
  • Persönlich: In den Räumen des Unternehmens oder außerhalb

Externe Meldestellen:

  • Bundeskartellamt: Link
  • Bundesamt für Justiz: Link

Anonyme Meldung:

Hinweisgeber können offen oder anonymisiert melden.

Dokumentation und Schutz vor negativen Maßnahmen:

Meldungen werden umfassend dokumentiert, Schutz vor negativen Maßnahmen besteht.

Wir fördern eine Kultur der Offenheit für ein transparentes und ethisches Arbeitsumfeld.