Berufsbildungsbereich

Berufliche Bildung

Wir sind ein zertifizierter Maßnahmeträger (AZAV) und führen Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich gemäß Sozialgesetzbuch Neunter Teil (SGB IX) und Werkstättenverordnung (WVO) durch.

Basierend auf dem Fachkonzept der Agentur für Arbeit und dem anerkannten Durchführungskonzept der WfB Lippstadt GmbH bieten wir Möglichkeiten der beruflichen Orientierung und schaffen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung.

In diesen Fachbereichen bieten wir aktuell berufliche Bildung an:

  • Verpackung und Montage
  • Holz
  • Metall
  • Logistik

Differenziert wird in den einzelnen Werkstätten auf die Behinderungsarten eingegangen.
So gibt es Zweigstellen für Menschen mit geistiger Behinderung und für Menschen mit psychischer Behinderung.

 

Eingangsverfahren

Im dreimonatigem Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die WfbM die richtige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.
Durch anerkannte Testverfahren und einer individuellen Kompetenz- und Fähigkeitsanalyse werden die individuellen Fähigkeiten des Teilnehmers ermittelt und in einem individuellen Förderplan dokumentiert.
Diese sind Basis für den individuellen Eingliederungsplan, der gemeinsam mit dem Teilnehmer am Ende des Eingangsverfahren erstellt wird. Hier werden Qualifizierungs- und Bildungsziele sowie geeignete Fördermaßnahmen festgelegt und dokumentiert.

 

Berufsbildungsbereich

Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel 24 Monate. Hier werden berufliche Basisqualifikationen ebenso vermittelt wie fachspezifische Kompetenzen in den jeweiligen Berufsfeldern.
Dabei gibt es keine Mindestanforderungen und jeder Teilnehmer wird seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert. Dies gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer mit hohem Unterstützungsbedarf.
Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und begleitende Angebote ergänzen das Angebot.
Ein Bildungsbegleiter steuert den individuellen Bildungsprozess jedes Teilnehmers und der Soziale Dienst unterstützt den Prozess intensiv.
Der im Eingangsverfahren erstellte Eingliederungsplan, die Kompetenzanalyse und der Förderplan werden im Berufsbildungsbereich fortgeschrieben, ergänzt und stetig auf Richtigkeit und Erreichbarkeit überprüft.
Praktika und Qualifikationen, die sowohl intern im Arbeitsbereich als auch extern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfinden können, verdeutlichen den Praxisbezug und die Arbeitsmarktnähe der berufsbildenden Maßnahme.

Kostenträger im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind in der Regel die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung.

Zertifikat-Trägerzulassung